Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Die Massnahme ist bis am 24.
Januar 2022 befristet.
Das COVID-Zertifikat ist nur mit gültigem QR-Code gültig!
Der QR-Code ist eine zweidimensionale Version des Barcodes (schwarz-weise Felder).
Welche Ausweisdokumente werden zur Überprüfung des COVID-Zertifikats akzeptiert?
Bei der Überprüfung Ihres persönlichen COVID-Zertifikats werden gewöhnlich die folgenden Ausweisdokumente mit Foto akzeptiert:
- Identitätskarte
- Pass
- Führerausweis
- Aufenthaltsbewilligung
- Studentenausweis
- SwissPass