COVID-Zertifikatspflicht

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. 


Das COVID-Zertifikat ist nur mit gültigem QR-Code gültig!

 

Der QR-Code ist eine zweidimensionale Version des Barcodes (schwarz-weise Felder).


Welche Ausweisdokumente werden zur Überprüfung des COVID-Zertifikats akzeptiert?

 

Bei der Überprüfung Ihres persönlichen COVID-Zertifikats werden gewöhnlich die folgenden Ausweisdokumente mit Foto akzeptiert:

  • Identitätskarte
  • Pass
  • Führerausweis
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Studentenausweis
  • SwissPass